Thomas Wehrlin
Rechtsanwalt
Jahrgang 1985


Tel. 031 311 10 56
E-Mail: wehrlin(at)schwanengasse9.ch


Thomas Wehrlin ist seit 2016 als Rechtsanwalt tätig. Er vertritt Personen, die an den Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Fehlbehandlung leiden, gegenüber Haftpflicht- und Sozialversicherungen. Dabei kann er auf seine Erfahrung aus komplexen Haftpflichtfällen und Gerichtsverfahren zurückgreifen und vertritt seine Klientschaft sowohl aussergerichtlich als auch im Prozess. Daneben vertritt Thomas Wehrlin Personen in Strafverfahren, sei es als Beschuldigte oder als Opfer. Weiter berät und vertritt er Klientinnen und Klienten in vertragsrechtlichen Streitigkeiten.

Praxisschwerpunkte:
Haftpflichtrecht (Ärztehaftpflicht, Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Freizeitunfälle)
Sozialversicherungsrecht (IV, Unfallversicherung, Krankenversicherung)

Strafrecht (Strafverteidigung, Jugendstrafrecht, Opferhilferecht)

Mietrecht (insb. Beratung/Vertretung von Wohnbaugenossenschaften)
Vertragsrecht

Fragestellungen mit Bezug zu Grundrechten/EMRK

Sprachen:  Deutsch, Französisch, Englisch

Beruflicher Werdegang:
Seit 2021 Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt
2016-2021 Rechtsanwalt in einem Advokaturbüro mit Tätigkeitsschwerpunkten Haftpflicht-, Sozialversicherungsrecht und Strafrecht und Rechtskonsulent der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
2014-2016 Jurist in der Direktion für Völkerrecht, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
2010-2013 Ausbildung zum Rechtsanwalt mit Praktika bei einem Advokaturbüro in Bern und am Regionalgericht Oberland in Thun; Praktika bei der Schweizerischen Botschaft in Berlin und der Neuen Zürcher Zeitung
2005-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern

Mitgliedschaften:
Bernischer und Schweizerischer Anwaltsverband
Demokratische Juristinnen und Juristen Bern
Redaktionsmitglied der Zeitschrift HAVE (Zentrum für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht)
Anwaltsnetz Beobachter (Beobachter Vertrauensanwalt)


Publikationen:
Die Haftung bei Badeunfällen (HAVE 4/2022)
Es braucht einen effektiven Zugang zum Recht für Geschädigte (HAVE 2/2023)
Bundesgericht klärt Verhältnis von Pflegebeitrag und Hilflosenentschädigung im UVG (HAVE 1/2022)
Verwaltungsgericht Schwyz verpflichtet Unfallversicherung zur Übernahme der Pflegekosten (Pflegerecht 2/2021)